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Rechtliche Informationen

Supervision ist primär fokussierte Arbeit mit Menschen an Ihren beruflichen und damit zusammenhängenden persönlichen Themen. Supervision gehört daher - sofern sie nicht über die Berufsberechtigung des Klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten und Psychiaters ausgeübt wird, in den Bereich des gewerblichen Lebens und Sozialberater/psychologischen Berater.

Gute Supervision setzt sehr viel Fachwissen, Ausbildung und Erfahrung voraus.

Dafür benötigen Sie eine akkreditierte Ausbildung, zB die am höchsten zertifzierte www.coachingakademie.at (Zertifikatspaket). LSB-Ausbildungen finden Sie auf www.lebensberater.at. Als Kriterienkatalog empfehlen wir www.trainingquality.at und weitere Fortbildungen.

Die Supervison von beratenden Berufen hat noch zusätzliche Erfordernisse bzgl. Berufspraxis und fachlicher Schulung insbesondere bei

  • Lebens- und Sozialberater:innen: 5 Jahre Praxis, 100 Stunden Aufschulung und Eintragung in die WKO Supervisorenliste
  • Klinische Psycholog:innen, Gesundheitspsycholog:innen: 5 Jahre Praxis ab Listeneintragung
  • Psychotherapeut:innen iAuS: 5 Jahre Praxis, Zusatzeintragung in der Methode, Lehrauftrag bzw Lehrpsychotherapeutstatus des Fachspezifikums
  • Mediator:innen: 5 Jahre Praxis, Mediatoreneintragung und LSB, Klinischer und/oder Gesundheitspsychologe, Psychotherapeut

Aus Marketing Gründen ("es klingt besser ") wird von und an Statussbedürfige oft "Supervision" verkauft, tatsächlich wird leider qualtativ mangelhafte Beratung geboten.

Einige Damen und Herren verbreiten in eigenwilliger Interpretation eines alten Briefes aus dem Wirtschaftsministerium die Rechtsmeinung "Supervision ist ein freier Beruf" und aquirieren damit Ausbildngsteilnehmer.

Selbstverständlich können freie Berufe, wie Psychotherapeuten, Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen oder Psychiater natürlich Supervision anbieten. Alles andere, Supervision und die Ausbildung zum Supervisor, unterliegt der Gewerbeordnung.

Diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen sind nur im Rahmen eines längeren und teuren Gerichtsverfahrens zu klären.

Wenn Sie bei einer nicht als LSB Ausbildung akkreditierten Ausbildungsstelle Ihre Supervisionsausbildung machen wollen, empfehlen wir Ihnen daher in Ihrem Interesse, dass Sie sich folgendes bestätigen lassen:

Wenn Sie nach Abschluss der Ausbildung entgeltlich als Supervisor/in arbeiten, und nach UWG und/oder Verwaltungsrecht beklagt werden, werden wir als Supervisionausbildungsstelle Ihnen alle Anwaltskosten binnen 4 Wochen nach Rechungsstellung durch den Anwalt refundieren und im Falle eines Verluste der Klage Ihnen die Ausbildungskosten inkl. 2 % Zinsen zurücküberweisen. Im Falle eines bzw. eines für Sie einschränkenden Vergleiches übernehmen wir auch alle für Sie im Vergleich geforderten Inseratenkosten.

Supervisionsvereine gibt es in Österreich etliche. Sie alle haben die gleiche Kompetenz wie der ÖAMTC oder der ARBÖ, Führerscheine ausustellen. Keine!!

Konsequenzen: Anbieten von Supervision ohne Berechtigung (Lebens- und Sozialberater/Klinischer Psychologe oder Gesundheitspsychologe/Psychotherapeut/ Facharzt) hat beim ersten Mal ca. € 100 - € 300,- Verwaltungsstrafe zu Folge - je nach Bundesland. Härter ist es bei Supervisionsausbildung ohne WKO Akkreditierung.

Wesentlich empfindlicher sind die Konsequenzen einer Klage nach dem unlauteren Wettbewerb beim Handelsgericht. Klagsberechtigt sind alle befugten Berater in Österreich.

Im besten Fall kommen Sie mt einem Vergleich von > € 20.000 davon. Wenn Sie sich weigern, dem Vergleich zuzustimmen, wirds durch das Urteil noch schlimmer.

ÖSVL - Österreichische Supervisorenliste, Widerhofergasse 4, A-1090 Wien
info@supervisorenliste.at