Rechtliche
Informationen Supervision
ist primär fokussierte Arbeit mit Menschen an
Ihren beruflichen und damit zusammenhängenden
persönlichen Themen. Supervision gehört
daher - sofern sie nicht über die Berufsberechtigung
des Klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen,
Psychotherapeuten und Psychiaters ausgeübt wird,
in den Bereich des gewerblichen Lebens und Sozialberater/psychologischen
Berater.
Gute
Supervision setzt sehr viel Fachwissen, Ausbildung
und Erfahrung voraus.
Dafür
benötigen Sie eine akkreditierte Ausbildung,
zB die am höchsten zertifzierte www.coachingakademie.at
(Zertifikatspaket).
LSB-Ausbildungen finden Sie auf www.lebensberater.at.
Als Kriterienkatalog empfehlen wir www.trainingquality.at
und weitere Fortbildungen.
Die
Supervison von beratenden Berufen hat noch zusätzliche
Erfordernisse bzgl. Berufspraxis und fachlicher Schulung
insbesondere bei
- Lebens-
und Sozialberater:innen:
5 Jahre Praxis, 100 Stunden Aufschulung und Eintragung
in die WKO Supervisorenliste
- Klinische
Psycholog:innen, Gesundheitspsycholog:innen:
5 Jahre Praxis ab Listeneintragung
- Psychotherapeut:innen
iAuS:
5 Jahre Praxis, Zusatzeintragung in der Methode,
Lehrauftrag bzw Lehrpsychotherapeutstatus des Fachspezifikums
- Mediator:innen:
5 Jahre Praxis, Mediatoreneintragung und LSB, Klinischer
und/oder Gesundheitspsychologe, Psychotherapeut
Aus
Marketing Gründen ("es klingt besser ")
wird von und an Statussbedürfige oft "Supervision"
verkauft, tatsächlich wird leider qualtativ mangelhafte
Beratung geboten.
Einige
Damen und Herren verbreiten in eigenwilliger Interpretation
eines alten Briefes aus dem Wirtschaftsministerium
die Rechtsmeinung "Supervision ist ein freier
Beruf" und aquirieren damit Ausbildngsteilnehmer.
Selbstverständlich
können freie Berufe, wie Psychotherapeuten, Klinische
Psychologen und Gesundheitspsychologen oder Psychiater
natürlich Supervision anbieten. Alles andere,
Supervision und die Ausbildung zum Supervisor, unterliegt
der Gewerbeordnung.
Diese unterschiedlichen
Rechtsauffassungen sind nur im Rahmen eines längeren
und teuren Gerichtsverfahrens zu klären.
Wenn
Sie bei einer nicht als LSB Ausbildung akkreditierten
Ausbildungsstelle Ihre Supervisionsausbildung machen
wollen, empfehlen wir Ihnen daher in Ihrem Interesse,
dass Sie sich folgendes bestätigen lassen:
Wenn Sie
nach Abschluss der Ausbildung entgeltlich als Supervisor/in
arbeiten, und nach UWG und/oder Verwaltungsrecht beklagt
werden, werden wir als Supervisionausbildungsstelle
Ihnen alle Anwaltskosten binnen 4 Wochen nach Rechungsstellung
durch den Anwalt refundieren und im Falle eines Verluste
der Klage Ihnen die Ausbildungskosten inkl. 2 % Zinsen
zurücküberweisen. Im Falle eines bzw. eines
für Sie einschränkenden Vergleiches übernehmen
wir auch alle für Sie im Vergleich geforderten
Inseratenkosten.
Supervisionsvereine
gibt es in Österreich etliche. Sie alle haben
die gleiche Kompetenz wie der ÖAMTC oder der
ARBÖ, Führerscheine ausustellen.
Keine!!
Konsequenzen:
Anbieten von Supervision ohne Berechtigung (Lebens-
und Sozialberater/Klinischer Psychologe oder Gesundheitspsychologe/Psychotherapeut/
Facharzt) hat beim ersten Mal ca. € 100 - €
300,- Verwaltungsstrafe zu Folge - je nach Bundesland.
Härter ist es bei Supervisionsausbildung ohne
WKO Akkreditierung.
Wesentlich empfindlicher sind die Konsequenzen einer
Klage nach dem unlauteren Wettbewerb beim Handelsgericht.
Klagsberechtigt sind alle befugten Berater in Österreich.
Im besten Fall kommen Sie mt einem Vergleich von >
€ 20.000 davon. Wenn Sie sich weigern, dem Vergleich
zuzustimmen, wirds durch das Urteil noch schlimmer. |